evangelisch lernen

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Sehr geehrte Elternschaft der Melanchthon-Schule

Das Thema Schulgeld hat die gesamte Schulgemeinde in den letzten Wochen sehr bewegt. Nach der Info-Veranstaltung im Januar blieben noch viele Fragen offen. Mittlerweile hat  das Landeskirchenamt diese in einem Brief an den Vorstand des Schulelternbeirates beantwortet. Den Text möchten wir Ihnen hiermit zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des Schulelternbeirates

 

Hier der Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Morgenroth, sehr geehrte Damen und Herren des Schulelternbeirats,

 im Anschluss an unseren Mailwechsel vom 25./26. Januar ds. Js. und nachdem die Überlegungen der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck zur Einführung eines Schulgeldes an der Melanchthon-Schule Steinatal (MSS) in unterschiedlichen Zusammenhängen erörtert worden sind, kann ich Sie nun offiziell über folgende Regelung informieren, die vom Kollegium des Landeskirchenamtes in seiner Sitzung vom 28. Februar 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist.

 Vor dem Hintergrund der Synodalbeschlüsse vom November 2015 führt die Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck als Schulträgerin der MSS zum Schuljahresbeginn 2017/18 für alle Schüler der fünften Klassen ein monatliches Schulgeld ein. Die bestehenden Schulverträge für die Schülerinnen und Schüler der dann 6. bis 12. Klassen werden seitens der Landeskirche nicht gekündigt, d.h. nicht an die Neuregelung angepasst. Für sie gilt Besitzstandswahrung.

 In einem gesonderten Schreiben wird das Schulreferat aber die Eltern der Schülerinnen und Schüler, der dann 6. bis 12. Klassen, ab dem Schuljahr 2017/18 zu einer freiwilligen finanziellen Unterstützung der Schule ermuntern. Ob hier eine jährliche zweckgebundene Spende (z.B. für die naturwissenschaftliche Ausstattung des Schindelhauses) oder die regelmäßige Zahlung eines freiwilligen Schulgeldes in selbst bestimmter Höhe per Einzugsermächtigung erbeten werden soll, ist von der Schulträgerin bis zum Beginn der Sommerferien 2017 noch zu entscheiden.

 Die Höhe des monatlichen Schulgeldes soll € 50,00 betragen. Es ist monatlich zu erbringen (auch in den Schulferien, d.h. 12 x € 50,00) und im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Mit der Unterschrift unter dem Schulvertrag erklären sich die Eltern / Erziehungsberechtigten bereit, an einem SEPA-Lastschrift / Bankeinzugsverfahren teilzunehmen. Das Schulgeld beinhaltet das Kopiergeld sowie die Anschaffung einer Schülerbibel in der 5. Klasse. Weitere Kosten (wie z.B. Verpflegungskosten) sind in diesem Betrag nicht enthalten.

 Das Schulgeld reduziert sich für das zweite gleichzeitig an der Schule angemeldete und zahlende  Kind um 50 %, für das dritte und weitere gleichzeitig an der Schule angemeldete und zahlende Kinder um 100 %.

 Das Schulgeld kann durch die Schulträgerin auf Antrag der Eltern / Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin / des volljährigen Schülers ermäßigt werden, wenn ein sozialer Härtefall (insbesondere Bezug von Arbeitslosengeld, „Hartz IV“ oder Wohngeld) vorliegt. Auch Einzelfallentscheidungen bei besonderen Härten sollen möglich sein.

Die Eltern stellen jeweils Anträge an das Landeskirchenamt, Referat für Schule und Unterricht im Dezernat Bildung, die dort bearbeitet und entschieden werden. Ggf. kann die Schulleitung um ein Votum gebeten werden. Eine Mitteilungspflicht der Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler bei Besitzstandveränderungen ist vorgesehen.

 Die Höhe des Schulgeldes kann bei Bedarf geändert werden, betrifft aber dann jeweils nur die neuen Fünftklässler. Das bedeutet, dass bis zum Ende der Mittelstufe (also für 6 Jahre bis Klasse 10 einschließlich) die Höhe des Schulgeldes festgeschrieben wird. Änderungen sind im Bedarfsfall zu Beginn der Oberstufe möglich. Hierüber entscheidet die Schulträgerin im Benehmen mit der Schulkonferenz.

 Eine Evaluation dieser Schulgeldregelung wird nach 5 Jahren durchgeführt.

 Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Für Ihre kritische Begleitung des Prozesses zur Einführung eines Schulgeldes an unserer Melanchthon-Schule danke ich Ihnen, auch von Frau Dr. Neebe, sehr und hoffe auf weitere gute Zusammenarbeit.

 Mit freundlichen Grüßen

Michael Dorhs (Referat Schule und Unterricht der Ev. Kirche)

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